Infos

Das Förderprogramm

Allgemeines

4Generation ist das Förderprogramm des Landes Niedersachsen für Projekte in der Jugendarbeit im Zeitraum 2021-2025.

4Generation stellt einfach und unbürokratisch Geld zur Verfügung, um neue Ideen für die Jugendarbeit in den Bereichen Vielfalt, Beteiligung und Engagement & Experimentelles kurzfristig umzusetzen.

Die Servicestelle beim Landesjugendring Niedersachsen unterstützt und berät bei der Antragstellung und Projektdurchführung sowie bei der abschließenden Dokumentation.

 

Projekte

4Generation fördert Projekte von Jugendlichen für Jugendliche in den drei Förderbereichen. Die Projekte werden von der Projektidee über die Durchführung bis hin zur Abrechnung und Dokumentation eigenständig von euch engagierten ehrenamtlichen jungen Menschen vor Ort in den Einrichtungen und Verbänden der Jugendarbeit verantwortet. Hauptamtliche sind als Antragsteller*innen ausgenommen, dürfen die Projekte aber selbstverständlich unterstützen.

 

Bedingungen und Pflichten

Förderbedingungen

Für die Projekte, die im Rahmen des Programms „4Generation: Vielfalt, Beteiligung, Engagement in der Jugendarbeit“ durchgeführt und gefördert werden, gelten die folgenden Förderbedingungen. Um diese besser verstehen zu können, hat die Servicestelle einige Hinweise und Hilfestellungen zu den Förderbedingungen angefertigt.

Laufzeit

Die Laufzeit beträgt für die Vorbereitungs-, Durchführungs- und Nachbereitungsphase mindestens 3 und höchstens 24 Monate.

Fördersumme

Innerhalb dieser Zeitspanne steht dem Projekt eine Fördersumme von 1.500€ bis maximal 10.000€ pro Laufzeitjahr zur Verfügung. Zu beachten ist, dass die Förderung durchschnittlich pro Projektmonat 850€ nicht überschritten werden soll.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt hier auf der Webseite. Anträge für Projekte können monatlich zum jeweils 1. bei der Servicestelle gestellt werden. Projektstart ist dann jeweils 1 Monat später.


Eine weitere Förderbedingung ist, wie am Ende einer jeden Förderung, das Erstellen eines Sachberichts und eines Verwendungsnachweises, der belegt, dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden. Hier findet ihr dazu einen Leitfaden, der sich insbesondere auch mit dem Verfassen des Sachberichtes befasst. Der Sachbericht ist eine kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahmen im Projekt (wie z.B. Beginn, Dauer, Abschluss, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahmen, ggf. Abweichungen von der eigentlichen Planung und vom Finanzierungsplan).

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden ehrenamtliche Vorhaben

  • innovative Projekte in der Jugendarbeit
  • in den Bereichen Soziales, Politik, Bildung (jenseits von Schule), Kultur und Umwelt
  • die auf freiwilligem Engagement beruhen
  • ohne finanziellen Eigenanteil
  • von freien (z.B. postmigrantischen) Initiativen und Jugendgruppen sowie von Verbänden & Vereinen der Jugendarbeit

 
die das Ziel verfolgen

  • Jugendlichen neue Aktivitäten, Perspektiven oder Herausforderungen zu ermöglichen
  • für aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen zu sensibilisieren
  • Beteiligung junger Menschen auszubauen
  • persönliche Eigeninitiative und Handlungskompetenz zu stärken
  • Ehrenamtliche in der Jugendarbeit bei der Organisation neuer Veranstaltungen und Projekten zu unterstützen und zu qualifizieren
  • gesellschaftliche Konflikte auf demokratischem Wege zu lösen
  • Jugendliche zur Wahrnehmung ihrer Rechte zu befähigen
  • die Demokratie zu stärken und zur Demokratieentwicklung beizutragen
  • Vorurteile gegen Minderheiten abzubauen und die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis von unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen

 
für Ausgaben in den Bereichen:

  • Honorare (z.B für Referent*innen)
  • Sachmittel für die Öffentlichkeitsarbeit
  • Sachmittel für Initiativen- und Vereinsorganisation (z. B. Ausstattungsgegenstände, Büro-, Verbrauchs- und Moderationsmaterial)
  • Sachmittel für Aktivitäten
  • Reise- und Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Übernachtungskosten
  • Mieten & Lizenzen im Projektzeitraum

 
Nicht förderfähig sind:

  • Einzelpersonen als Antragstellende
  • Projekte von öffentlichen Trägern und Kommunen
  • Personalkosten
  • Bau- und Sanierungsvorhaben (Investition in Grund und Boden)
  • laufende Kosten (Miete, Versicherungen etc.) (Ausnahme extra Anmietung für Projekt)
  • Ferienfreizeiten als Regelarbeit
  • laufende bzw. bereits beendete Projekte
  • Projekte mit großem Fördervolumen (über 20.000€) (hier kann maximal eine Teilfinanzierung erfolgen)
  • Kindergärten, Schulen, Hochschul- und Studienprojekte, Stipendien
  • Auslandsprojekte
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